Regeln, Sicherheit, Haftung
Die eigene Sicherheit sowie die aller anderen Beteiligten oder Passanten sollte oberste Priorität haben.
Ebenso ist der sorgsame Umgang mit den Bäumen und Sträuchern, der umgebenden Natur und den dort lebenden Tieren bei allen Pflückaktionen unerlässlich.
Beim Anlegen von Leitern empfiehlt sich beispielsweise die Prüfung der Tragsicherheit der Bäume bzw. Äste. Das Beklettern von Bäumen sollte vermieden werden, da selbst dicke Äste schneller brechen oder die Baumrinde verletzt werden kann.
Da Ernten und Pflücken in der Regel unter „Gefälligkeiten“ fallen, haften bei Pflückaktionen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Gelände der oder die Verunglückte selbst.
Wir übernehmen außerdem keine Haftung oder Garantie für die Essbarkeit der dargestellten Früchte!
Das Pflücken wild lebender Pflanzen wie Kräuter, Beeren und Pilze ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubt. Diese Gaben darf man in kleinen Mengen und zum privaten Gebrauch ernten. Wild lebende Pflanzen sind solche, die nicht kultiviert sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob sie auf privaten Flächen wachsen. Man muss nur darauf achten, dass die Pflanzen nicht unter Naturschutz stehen oder in einem Naturschutzgebiet wachsen.